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Was ist ländlich?

„…wie froh bin ich einmal in Gebüschen, Wäldern, unter Bäumen, Kräutern, Felsen wandeln zu können, kein Mensch kann das Land so lieben wie ich“, so schrieb Beethoven 1810 in einem Brief. Aber was ist „das Land“, was ist ländlich?
„Unter Ländlichkeit wird eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein hoher Anteil an land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie Randlage zu großen Zentren und geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden.“ So definiert es das Thünen-Insitut für ländliche Räume.

Die größeren Abstände der Menschen zueinander erzeugen oft ein größeres Engagement: Die ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Initiativen haben auf dem Land größeres Gewicht als in der Stadt, wo die professionellen Akteure überwiegen. Hier liegt ein Schwerpunkt des Landmusik-Programms.
Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.