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Die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ wird im Zuge der Neuaufnahme des Förderprogramms Landmusik im Jahr 2024 wieder verliehen. 

Ausschreibungszeitraum: 15. Januar – 25. Februar 2024 

Landmusikort des Jahres

Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt, die jedoch häufig wenig Resonanz erfahren. Der Deutsche Musikrat, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) möchten daher herausragende musikalische Projekte im ländlichen Raum fördern und bekannt machen, damit sie Impulse für andere Orte geben können. Der Preis richtet sich an Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum (siehe „Was ist ländlich?“). Dabei werden 2024 bis zu 13 „Landmusikorte des Jahres“ von einer fachkundigen unabhängigen Jury gekürt. 

Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.

Ausschreibung Landmusikort des Jahres 2024

Wer wird ausgezeichnet?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch können sich mehrere Kommunen eines Landkreises konkurrierend bewerben. Die Landesmusikräte haben das Recht, geeigneten Kommunen eine Bewerbung zu empfehlen, grundsätzlich sind aber Bewerbungen auch unabhängig von einer solchen Empfehlung möglich. Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben, sind jedoch herzlich eingeladen, ihrer Kommune durch Zuarbeit eine Bewerbung zu ermöglichen.

Was ist ländlich?

„…wie froh bin ich einmal in Gebüschen, Wäldern, unter Bäumen, Kräutern, Felsen wandeln zu können, kein Mensch kann das Land so lieben wie ich“, so schrieb Beethoven 1810 in einem Brief. Aber was ist „das Land“, was ist ländlich?
„Unter Ländlichkeit wird eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein hoher Anteil an land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie Randlage zu großen Zentren und geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden.“ So definiert es das Thünen-Insitut für ländliche Räume.

Die größeren Abstände der Menschen zueinander erzeugen oft ein größeres Engagement: Die ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Initiativen haben auf dem Land größeres Gewicht als in der Stadt, wo die professionellen Akteure überwiegen. Hier liegt ein Schwerpunkt des Landmusik-Programms.
Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.

Die Bewerbungsphase für die Ausschreibung 2024 ist beendet.

Zeitplan

15.01.2024 bis 25.02.2024: Ausschreibungszeitraum für den Landmusikort des Jahres
Einsendeschluss: 25.02.2024, 23:59 Uhr.

April 2024: Bekanntgabe der Landmusikorte sowie der drei Bundespreisträger.

Ab Mai 2024: Die Preisverleihungen für die Landmusikorte erfolgt anschließend in den Ländern.

Ab Mai 2024: Auszahlung der Preisgelder.

Landmusikort 2024 


Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt.
 
 

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Projektförderung 2021/2022


Die Projektförderung Landmusik unterstützte Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen.
 

 

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Fortbildung 2021/2022


An vier Standorten wurden Fortbildungen im Rahmen des Landmusik-Programms zu diversen Themen angeboten.
 

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