Landmusikort des Jahres 2024
Elf Kommunen wurden 2024 vom Deutschen Musikrat als Landmusikort des Jahres ausgezeichnet. Der mit 30.000 Euro dotierte erste Bundespreis ging an die Stadt Angermünde in Brandenburg. Das breit vernetzte musikalische Angebot in Angermünde über alle Genres und Altersstufen gab nach Ansicht der Jury entscheidende Impulse in der dünn besiedelten Region im Landkreis Uckermark. Ausgewählt wurden die Landmusikorte 2024 von der Jury des Förderprogramms Landmusik aus den 13 deutschen Flächen-Bundesländern. Preisgelder von insgesamt 80.000 Euro wurden auf die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024 verteilt.
Die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024: Triberg im Schwarzwald (Baden-Württemberg), Stadt Burghausen (Bayern), Gemeinde Schöneck (Hessen), Gadebusch (Mecklenburg-Vorpommern), Ortsgemeinde Brelingen (Niedersachsen), Gemeinde Roetgen (Nordrhein-Westfalen), Ortsgemeinde Löf (Rheinland-Pfalz), Garnisonsstadt Frankenberg/Sa. (Sachsen), Stadt Wettin-Löbejün (Sachsen-Anhalt) und Eisfeld in Thüringen.
Die jeweils 8.000 € Preisgeld wurden für die weitere kulturelle Arbeit vor Ort verwendet. Mit dem Preisgeld verbunden war die Verleihung der Plakette „Landmusikort des Jahres 2024“, die den Ort auch äußerlich als kulturelles Zentrum kennzeichnet.
Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.
Wer wird ausgezeichnet?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch können sich mehrere Kommunen eines Landkreises konkurrierend bewerben. Die Landesmusikräte haben das Recht, geeigneten Kommunen eine Bewerbung zu empfehlen, grundsätzlich sind aber Bewerbungen auch unabhängig von einer solchen Empfehlung möglich. Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben, sind jedoch herzlich eingeladen, ihrer Kommune durch Zuarbeit eine Bewerbung zu ermöglichen.
Was ist ländlich?
„…wie froh bin ich einmal in Gebüschen, Wäldern, unter Bäumen, Kräutern, Felsen wandeln zu können, kein Mensch kann das Land so lieben wie ich“, so schrieb Beethoven 1810 in einem Brief. Aber was ist „das Land“, was ist ländlich?
„Unter Ländlichkeit wird eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein hoher Anteil an land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie Randlage zu großen Zentren und geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden.“ So definiert es das Thünen-Insitut für ländliche Räume.
Die größeren Abstände der Menschen zueinander erzeugen oft ein größeres Engagement: Die ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Initiativen haben auf dem Land größeres Gewicht als in der Stadt, wo die professionellen Akteure überwiegen. Hier liegt ein Schwerpunkt des Landmusik-Programms.
Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.
Die Bewerbungsphase für die Ausschreibung 2024 ist beendet.
Elf Kommunen wurden 2024 vom Deutschen Musikrat als Landmusikort des Jahres ausgezeichnet. Der mit 30.000 Euro dotierte erste Bundespreis ging an die Stadt Angermünde in Brandenburg. Das breit vernetzte musikalische Angebot in Angermünde über alle Genres und Altersstufen gab nach Ansicht der Jury entscheidende Impulse in der dünn besiedelten Region im Landkreis Uckermark. Ausgewählt wurden die Landmusikorte 2024 von der Jury des Förderprogramms Landmusik aus den 13 deutschen Flächen-Bundesländern. Preisgelder von insgesamt 80.000 Euro wurden auf die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024 verteilt.
Die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024: Triberg im Schwarzwald (Baden-Württemberg), Stadt Burghausen (Bayern), Gemeinde Schöneck (Hessen), Gadebusch (Mecklenburg-Vorpommern), Ortsgemeinde Brelingen (Niedersachsen), Gemeinde Roetgen (Nordrhein-Westfalen), Ortsgemeinde Löf (Rheinland-Pfalz), Garnisonsstadt Frankenberg/Sa. (Sachsen), Stadt Wettin-Löbejün (Sachsen-Anhalt) und Eisfeld in Thüringen.
Die jeweils 8.000 € Preisgeld wurden für die weitere kulturelle Arbeit vor Ort verwendet. Mit dem Preisgeld verbunden war die Verleihung der Plakette „Landmusikort des Jahres 2024“, die den Ort auch äußerlich als kulturelles Zentrum kennzeichnet.
Landmusikort des Jahres 2024
Elf Kommunen wurden 2024 vom Deutschen Musikrat als Landmusikort des Jahres ausgezeichnet. Der mit 30.000 Euro dotierte erste Bundespreis ging an die Stadt Angermünde in Brandenburg. Das breit vernetzte musikalische Angebot in Angermünde über alle Genres und Altersstufen gab nach Ansicht der Jury entscheidende Impulse in der dünn besiedelten Region im Landkreis Uckermark. Ausgewählt wurden die Landmusikorte 2024 von der Jury des Förderprogramms Landmusik aus den 13 deutschen Flächen-Bundesländern. Preisgelder von insgesamt 80.000 Euro wurden auf die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024 verteilt.
Die weiteren Landmusikorte des Jahres 2024: Triberg im Schwarzwald (Baden-Württemberg), Stadt Burghausen (Bayern), Gemeinde Schöneck (Hessen), Gadebusch (Mecklenburg-Vorpommern), Ortsgemeinde Brelingen (Niedersachsen), Gemeinde Roetgen (Nordrhein-Westfalen), Ortsgemeinde Löf (Rheinland-Pfalz), Garnisonsstadt Frankenberg/Sa. (Sachsen), Stadt Wettin-Löbejün (Sachsen-Anhalt) und Eisfeld in Thüringen.
Die jeweils 8.000 € Preisgeld wurden für die weitere kulturelle Arbeit vor Ort verwendet. Mit dem Preisgeld verbunden war die Verleihung der Plakette „Landmusikort des Jahres 2024“, die den Ort auch äußerlich als kulturelles Zentrum kennzeichnet.
Landmusikort 2024
Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt.
Projektförderung 2021/2022
Die Projektförderung Landmusik unterstützte Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen.
Fortbildung 2021/2022
An vier Standorten wurden Fortbildungen im Rahmen des Landmusik-Programms zu diversen Themen angeboten.