Skip to main content Skip to page footer

Welche Preise werden vergeben?

Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist.

Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus.

Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis).

Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.

zurück zu den Fragen