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Wer ist bewerbungsberechtigt?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum.

Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch können sich mehrere Kommunen eines Landkreises konkurrierend bewerben.

Die Landesmusikräte haben das Recht, geeigneten Kommunen eine Bewerbung zu empfehlen, grundsätzlich sind aber Bewerbungen auch unabhängig von einer solchen Empfehlung möglich. Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben, sind jedoch herzlich eingeladen, ihrer Kommune durch Zuarbeit eine Bewerbung zu ermöglichen.

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